Der Lebensmittelhändler real,- darf in seinen Filialen Gesichtsscanner einsetzen, um den Blickkontakt von Kunden mit Werbeaufstellern zu messen – dieser Ansicht ist jedenfalls der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Denn personenbezogene Daten würden dabei keine erhoben.