Ermittler können nun bei Wohnungseinbruchdiebstahl prinzipiell von der Vorratsdatenspeicherung profitieren, die aber auf Eis liegt. Auch Funkzellenabfragen dürfen sie einsetzen. Ein entsprechendes Gesetz tritt in Kraft.
Ermittler können nun bei Wohnungseinbruchdiebstahl prinzipiell von der Vorratsdatenspeicherung profitieren, die aber auf Eis liegt. Auch Funkzellenabfragen dürfen sie einsetzen. Ein entsprechendes Gesetz tritt in Kraft.