Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen gelten als Elektrogeräte und müssen wie diese getrennt entsorgt werden. Schließlich enthalten LED-Lampen oft Arsenverbindungen und Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren Quecksilber. Daher gehören solche Altlampen nicht in die graue Restmülltonne oder zum Altglas. Damit enthaltene Schadstoffe umweltgerecht entsorgt und Wertstoffe recycelt werden können, müssen Altlampen bei Händlern oder den örtlichen Wertstoffhöfen abgeben werden.