Im Streit über Messstationen für Luftschadstoffe plädiert die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. Schon wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub überschritten werden, solle dies als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität gelten, erklärte EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott in ihrem Gutachten zu einem Fall aus Belgien. Es müsse also kein Mittelwert aller Messstationen in einem Gebiet gebildet werden (Aktenzeichen C-723/17). Zuletzt äußerte CSU-Chef Markus Söder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte.