Die Prügelstrafe ist seit einem halben Jahrhundert aus deutschen Schulen verschwunden, aber im deutschen Sozialrecht hat das Prinzip durchaus noch seine Anhänger. Wenn der Staat einen Arbeitslosen zum Arbeiten erziehen will, dann waren ihm bisher ein paar Dinge erlaubt, die wirklich wehtun. Nämlich drastische Kürzungen einer Leistung, die ohnehin nur das Existenzminimum abdeckt – oder sogar deren komplette Streichung. Also Riemen und Rohrstock. Aber mit einer Kette von Demütigungen holt man niemanden aus der Arbeitslosigkeit.