Roam like at home heißt die seit Juni 2017 gültige EU-Verordnung, die im Kern besagt, dass ein Handytarif aus Deutschland zu gleichen Konditionen auch im EU-Ausland (sowie Norwegen, Liechtenstein und Island) gelten muss. Doch ganz so einfach ist es doch nicht: Es gibt insbesondere beim Daten-Roaming Ausnahmen, die zu einer Kostenfalle werden können – ab dem ersten Monat im Ausland. Weitere Ausnahmen gibt es für eine dauerhafte Nutzung eines Tarifes im Ausland. Diese beiden so genannten Fair-Use-Regeln sollen die Anbieter davor schützen, dass sie durch intensive Nutzung des Tarifes im Ausland durch ihren Kunden zuzahlen müssen.