Sogenannte Konversionsbehandlungen, die vorgeben, Homosexualität zu „heilen“, sind bei Minderjährigen künftig komplett und bei Volljährigen unter bestimmten Umständen verboten. Das hat der Bundesrat endlich beschlossen.
Sogenannte Konversionsbehandlungen, die vorgeben, Homosexualität zu „heilen“, sind bei Minderjährigen künftig komplett und bei Volljährigen unter bestimmten Umständen verboten. Das hat der Bundesrat endlich beschlossen.