Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, seien verfassungswidrig. Der aktuell praktizierte Abruf von den bei Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Bestands- und Abrechnungsdaten sowie PIN-Nummern durch Strafverfolger und Nachrichtendienste verstößt gegen die informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.